Ergänzende Geschäftsbedingungen für eine Mitgliedschaft im
Aufbauprogramm des
FalconClub Germany
[Stand Mai 2023]
Diese Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für die vertragliche Beziehung zwischen der Falcon S.E. [im Folgenden auch FalconClub oder FalconClub Germany genannt] und ihren ersten Zehntausend Mitgliedern.
Das Angebot dieser Club-Mitgliedschaft richtet sich an die ersten Zehntausend Mitglieder, die anhand eines Partnerprogramms einen entsprechenden Status mit einem einhergehenden Leistungsumfang erlangen können.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen ergänzen oder ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FalconClub Germany in den im Folgenden genannten Punkten.
§ 1 Vorwort
Abweichend von dem üblichen Leistungsangebot an Mitglieder des FalconClub bietet der Club seinen ersten Zehntausend Mitgliedern, die am Aufbau des Clubs mitgewirkt haben, eine besondere Art einer Vorzugsbehandlung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Neben den hier gültigen Vertragsbestimmungen stimmt das Mitglied gleichzeitig den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FalconClub Germany zu. Diese finden sich auf der Internetseite falconclubgermany.de.
(2) Mit Erreichen von Zehntausend Mitgliedern erlangt das Mitglied alle weiteren Leistungszusagen des FalconClub, wie sich diese aus dem dann gültigen Leistungsangebot ergeben.
§ 3 Mitgliedschaft „Aufbauprogramm”
(1) Das Mitglied bestätigt mit Beitrittsbekundung, am Empfehlungsmarketing des Clubs aktiv teilzunehmen. Darunter versteht sich das einmalige Werben von weiteren neuen Mitgliedern. Zum Zwecke der Einwerbung und Zuordnung erhält das Mitglied im internen Bereich eine persönliche Einladekarte sowie ein Erklärvideo, die es downloaden und Interessenten zusenden kann.
(2) Die in (1) genannte Leistung gilt nur dann als erfüllt, wenn mindestens ein neues Mitglied entsteht und dies auch zum Start bleibt. Verloren gehende Mitglieder können jederzeit aufgefüllt werden.
(3) Bei Ausbleiben der in (2) genannten Leistung erhält das Mitglied keinerlei Leistungen. Diese werden an Mitglieder des Aufbauprogramms erst mit Erreichen des Bronze Status gewährt.
(4) Das Mitglied kann die Mitgliedschaft vor Erreichen des Bronze Status jederzeit täglich kündigen.
(5) Durch die Werbung von einem neuen Mitglied erlangt das Mitglied Bronze Status zum Start [Start = 10.000 Mitglieder]. Bei zwei neuen Mitgliedern erlangt das Mitglied Silber Status, bei drei neuen Mitgliedern erlangt das Mitglied Gold Status, bei vier neuen Mitgliedern erlangt das Mitglied Platin Status und bei fünf neuen Mitgliedern erlangt das Mitglied BlackEdition Status.
Mit Erreichen der 10.000 Mitglieder / Zum Start gilt entsprechend der individuellen Mitgliederentwicklung der jeweilig erlangte Status, diesen
erlangt das Mitglied dann beitragsfrei.
(6) FalconClub stellt die Mitgliederentwicklung fest und bildet diese im internen Bereich dem Mitglied ab.
§ 4 Gebührenregelung
(1) Mitglieder des Aufbauprogramms zahlen abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Aufnahmegebühr und keine laufende Mitgliedsgebühr.
(2) Mitglieder des Aufbauprogramms zahlen einmalig 19 Euro, per Überweisung nach Rechnungserhalt, rund 8 Tage nach Beitritt.
§ 5 Dauer und Beendigung
(1) Die Mitgliedschaft kann vor Erreichen des Bronze Status täglich beendet werden.
(2) Gegebenenfalls findet keine Rückzahlung der anfänglichen 19 Euro statt. Diese Gebühr versteht sich als einmalige Pauschale, fällig mit Beitritt.
[Ansonsten gelten alle Vertragsinhalte der Allgemeine Geschäftsbedingungen des
FalconClub Germany I Falcon SE]